
Verein registrieren
Hier findest du alle Informationen, um Deinen Verein für die Fan-App zu registrieren. Egal, ob Dein Verein bereits spendenbegünstigt ist oder noch nicht – wir haben eine Schritt-für-Schritt Anleitung für Dich erstellt.
Lass uns loslegen!
Mein Verein ist bereits spendenbegünstigt
Dein Verein ist bereits spendenbegünstigt und verfügt über eine entsprechende Absetzbarkeitsbescheinigung und Steuernummer? PERFEKT – lass uns losgehen!

Deinen Verein auf Fan-APP.at registrieren
Registriere Deinen Verein kostenlos auf Fan-App.at und lade die Absetzbarkeitsbescheinigung, das „Spend 2“-Formular und Deine Vereinsinformationen hoch.

Erstelle Deine erste Kampagne
Lege den Titel und Spendenziel fest und veröffentliche noch heute Deine erste Kampagne. Aber auch ohne Kampagne ist Dein Verein ab sofort für jede Spende über die die Fan-App freigeschalten!

Teile Deine Kampagne und leg‘ los!
Nutze die sozialen Medien (Facebook, Instagram, WhatsApp, etc.) und lade Freunde und Fans ein, Deinen Verein zu unterstützen.
Mein Verein ist noch nicht spendenbegünstigt
Dein Verein ist noch nicht spendenbegünstigt. Wir helfen Dir dabei, die steuerlichen Vorteile für Deinen Verein zu erhalten.
Anhand unserer Checkliste gelangst Du Schritt für Schritt zur Absetzbarkeit und kannst Deinen Verein für die Fan-App registrieren.

Anpassung der Vereinsstatuten (5min)
Füge den „Absetzbarkeits-Textbaustein“ in die Vereinsstatuten ein.
Hier kannst Du Dir entsprechende Baustein-Vorlagen runterladen:

Kontaktiere Deinen Steuerberater (60min)
In weniger als einer Stunde sind die notwendigen Unterlagen ausgefüllt und beim Finanzamt online eingereicht. Sobald die Steuernummer und Absetzbarkeitsbescheinigung ausgestellt ist, kannst Du mit der Registrierung starten.

Verein auf Fan-App.at registrieren (10min)
Gratulation! Du hast es geschafft! Jetzt kannst Du Deinen Verein auf Fan-Appp.at registrieren und die Vorteile unserer App und die Kraft der gesamten Community für Deinen Verein nutzen.
Hier findest Du alle Infos zur Erlangung der Spendenbegünstigung.
Zur Verfügung gestellt vom Bundesministerium für Finanzen.